Art. 20 Bauverordnung Stadt Biel
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 128 · 14.07.2025AbgewiesenFür Mobilfunkanlagen genügt als Profilierung eine einzelne in die Höhe ragende Stange, welche Standort und Höhe des Antennenmasts markiert; die Profilierung einzelner Antennen ist nicht erforderlich, auch wenn die Antennen der neuen Generation grösser und deutlicher wahrnehmbar sind. Die Attika-Rückversetzungsvorschrift (Art. 20…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.