Art. 20 Abs. 1 und 4 BauR
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VGer SG B 2019/123 · 28.05.2020AbgewiesenDie Gebäudehöhe von Nebenbauten ist gemäss Art. 60 Abs. 1 und 2 BauG vom gewachsenen Boden aus zu messen; Aufschüttungen bleiben unbeachtlich, sofern sie nicht grossflächig oder ausserhalb der Verantwortung des Grundeigentümers liegen. Eine Wiederherstellungsverfügung ist bei formell und materiell illegalen Bauten auch nach längerer…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.