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Art. 20 Abs. 1 GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZG V 2020 24 · 04.03.2021AbgewiesenDie gewässerschutzrechtliche Bewilligung und die Baubewilligung für Umgebungsanpassungen (u.a. Stützmauern, Autodrehscheibe, Flüssiggastank) sind rechtmässig, da das Vorhaben auch unter den noch gültigen Schutzzonenunterlagen von 1998 keine Gewässergefährdung darstellt und die gestalterische Einordnung gemäss § 12 BO Baar gewahrt bleibt.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.