Art. 2 WaG
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
13%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2023.00361 · 22.01.2026GutgeheissenEine rechtskräftige Waldfeststellungsverfügung entfaltet im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren Bindungswirkung; auf den Nachbargrundstücken rechtskräftig als Nichtwald qualifizierte Bestockungen können im Baubewilligungsverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden. Eine bestockte Fläche von ca. 101 m² auf dem Baugrundstück selbst…BaubewilligungBGer BGE 152 II 311 · 01.01.2026AbgewiesenBei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone verliert eine anderechtliche statische Waldgrenze ihre Gültigkeit, und es gilt wieder der dynamische Waldbegriff. Eine neue Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG ist erforderlich, ohne dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.AuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_660/2024 · 27.11.2025AbgewiesenBei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone entfällt die statische Waldgrenze und gilt wieder der dynamische Waldbegriff; eine neue Waldfeststellung ist gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG vorzunehmen, ohne dass eine Interessenabwägung erforderlich ist.AuszonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer 1C_1/2021 · 30.07.2021AbgewiesenEine Parzelle in der Landwirtschaftszone kann teilweise als Wald im Rechtssinne qualifiziert werden, wenn sie qualitativ die Waldmerkmale erfüllt, selbst wenn quantitative Kriterien nicht vollständig erfüllt sind. Eine Rodungsbewilligung ist zu verweigern, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, die das Interesse an der Walderhaltung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungVGer ZG V 2019 97 · 10.08.2020AbgewiesenAuskragende Bauteile dürfen nach § 16 Abs. 1 BO Zug in den Grenzabstand hineinragen, sofern die Hauptfassade deutlich erkennbar bleibt; massgebend ist die durchgehende Fassadenflucht des grössten Fassadenteils, nicht das Fehlen von Rücksprüngen oder Terrassen. Ein öffentliches Fusswegrecht im Grundbuch begründet keine öffentliche…BaubewilligungBGer 1C_114/2019 · 19.07.2019AbgewiesenDie Waldfeststellung ist bundesrechtskonform, wenn die Bestockung die kantonalen quantitativen und qualitativen Kriterien erfüllt oder besondere Schutz- oder Wohlfahrtsfunktionen aufweist. Eine Interessenabwägung findet im Waldfeststellungsverfahren nicht statt.BGer 1C_118/2019 · 19.07.2019AbgewiesenEine Bestockung erfüllt die quantitativen und qualitativen Kriterien des Waldbegriffs nach Art. 2 WaG und Art. 2 kWaG, wenn sie trotz unterschrittener Mindestbreite oder -fläche in einer Gesamtbetrachtung als Einheit mit Wuchszusammenhang und Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erscheint. Eine Interessenabwägung ist im…BGer 1C_379/2017 · 15.03.2018AbgewiesenDie Waldfeststellung ist gemäss Art. 2 WaG und kantonalem Ausführungsrecht vorzunehmen; eine Strasse bildet nur dann die Waldgrenze, wenn sie innerhalb des Waldsaums liegt. Ein Kronen- und Wurzelzusammenwuchs über eine Strasse hinweg kann eine einheitliche Waldfläche begründen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.