Art. 2 und 3 RPV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/94 · 10.01.2024AbgewiesenDie Genehmigung einer Änderung eines kommunalen Schutzplans kann nicht wegen fehlender Mitwirkung oder unvollständiger Interessenabwägung als nichtig erklärt werden, wenn die Mängel nicht besonders schwer sind und der Rechtsschutz durch das ordentliche Anfechtungsverfahren gewährleistet bleibt.SondernutzungsplanEinzonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.