Art. 2 Abs. 3 lit. a ZWG
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VGer ZH AN.2022.00008 · 14.03.2024AbgewiesenArt. 3 Abs. 2 ZWG lässt Raum für kommunale Verschärfungen der Zweitwohnungsgesetzgebung auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent. Die Nichtanrechenbarkeit gewerblich kurzfristig vermieteter Wohnungen (weniger als ein Jahr, ohne Hauptwohnsitz) an den Mindestwohnanteil gemäss BZO-Revision der Stadt Zürich beruht…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.