Art. 2 Abs. 2 und 4 Baureglement
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VGer SG B 2023/97 · 17.01.2024AbgewiesenEine 25 m hohe Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbezone (WGn) verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild nicht, wenn sie in Relation zur Umgebung (mehrgeschossige Gebäude, bestehende Strommasten, Bäume) keine qualifizierte Beeinträchtigung bewirkt. Das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen nach NISV und BAFU-Vorgaben genügt…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.