Art. 2 Abs. 2 AIG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00618 · 23.10.2025Teilweise gutgeheissenEin EU/EFTA-Staatsangehöriger, der sich ausschliesslich auf den landesrechtlichen bewilligungsfreien Aufenthalt nach Art. 10 AIG stützt und kein Freizügigkeitsrecht geltend macht, kann nach Art. 64 Abs. 1 lit. b AIG weggewiesen werden, wenn er die Einreisevoraussetzung von Art. 5 Abs. 1 lit. c AIG (keine Gefahr für die öffentliche…VGer ZH VB.2024.00770 · 26.02.2025AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn erhebliche Indizien für eine Scheinehe vorliegen und die Zulassungsvoraussetzungen nach der Heirat nicht offensichtlich erfüllt wären. Die Beweislast für eine echte Beziehung liegt beim Gesuchsteller.VGer ZH VB.2024.00529 · 29.01.2025RückweisungDas freizügigkeitsrechtliche Verbleiberecht bei Frühpensionierung knüpft grundsätzlich an das ordentliche Rentenalter an; ausnahmsweise ist auf den tatsächlichen Pensionierungszeitpunkt abzustellen, wenn die vorzeitige Pensionierung auf einer sozialhilferechtlich erzwungenen 'besonderen Zwangslage' beruht und die betroffene Person zu…VGer ZH VB.2024.00127 · 29.05.2024AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die einer Person erteilt wurde, die keine Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ist, kann unabhängig von einer Täuschungsabsicht widerrufen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nie erfüllt waren. Wer durch falsche Angaben zur Staatsbürgerschaft eine freizügigkeitsrechtliche Bewilligung…VGer ZH VB.2024.00157 · 08.05.2024AbgewiesenEine gestützt auf gefälschte Ausweisdokumente erschlichene Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA kann widerrufen werden, unabhängig davon, ob die Betroffene selbst bösgläubig war; kein Bestandes- oder Vertrauensschutz bei arglistig erwirkten Bewilligungen.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.