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Art. 2 Abs. 1 WaG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00280 · 10.04.2025AbgewiesenEine Bestockung, welche die kantonalen quantitativen Mindestkriterien gemäss § 2 KWaG (Fläche 800 m², Breite 12 m, Alter 20 Jahre) auch ohne durchgängige Mindestbreite als isolierte Kleinfläche erfüllt, gilt als Wald im Rechtssinn. Das Alter der Bestockung kann im Nachhinein anhand von Luftaufnahmen hinreichend belegt werden, wenn diese…BRG ZH BRGE IV Nr. 0159/2024 · 31.10.2024GutgeheissenEin im Jahr 1926 im Wald rechtmässig bewilligtes Wochenendhaus, das durch Brandstiftung zerstört wurde, kann grundsätzlich gestützt auf Art. 24c RPG im vorbestehenden Umfang wiederaufgebaut werden, weil die damalige Baubewilligung implizit eine Rodung bewirkt hat und die überbaute Fläche seither nicht mehr Waldboden im Rechtssinne bildet.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1A.100/2002 · 10.10.2002AbgewiesenDie Waldfeststellung richtet sich primär nach dem qualitativen Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG); quantitative Mindestkriterien sind nur Hilfsmittel und dürfen nicht schematisch angewendet werden. Eine Bestockung gilt als Wald, wenn sie Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erfüllen kann, selbst wenn sie kantonale…Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.