Art. 2 Abs. 1 Bst. b VRPG
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VGer BE 100 2017 316 · 25.04.2018AbgewiesenEine Burgergemeinde, die als Trägerin eines Strassenbauvorhabens handelt, hat im Beschwerdeverfahren grundsätzlich keinen Anspruch auf Parteikostenersatz, da sie dabei öffentliche Aufgaben wahrnimmt und nicht wie eine Privatperson betroffen ist — unabhängig davon, ob die Strasse öffentlich oder privat ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.