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Art. 2 Abs. 1 Bst. b RPV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2024 275 · 07.07.2026AbgewiesenEine Zonenplanänderung, die auf privatem Grund eine Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) und damit Enteignungsrecht begründet, erfordert eine umfassende raumplanungs- und grundrechtliche Interessenabwägung, welche die privaten Eigentumsinteressen rechtsgenüglich einbezieht; eine auf die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen fokussierte…EinzonungOrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2022 294 · 16.04.2024AbgewiesenDer Erlass eines Strassenplans als Sondernutzungsplan setzt eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV voraus, bei der ernsthaft in Betracht fallende Varianten zu prüfen sind. Die entschädigungsrechtlichen Folgen einer allenfalls vorliegenden materiellen Enteignung sind nicht im Planerlassverfahren, sondern vor der…SondernutzungsplanEnteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.