Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 2 Abs. 1 BauG BE

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2019 215 · 02.07.2020AbgewiesenEine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt ist nicht zwingend in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) anzusiedeln, sondern kann in einer Wohn- und Gewerbezone (WG3) zonenkonform sein, wenn der Betrieb überwiegend Wohnzwecken dient. Die strafrechtliche Vergangenheit der Bewohnerinnen ist für die Qualifikation als Wohnnutzung…BaubewilligungEinzonungVGer BE 100 2019 311 · 15.08.2019RückweisungEine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2018 308 · 03.04.2019GutgeheissenEine vor 1971 erstellte, privat gebliebene Hauszufahrt untersteht auch dann nicht den öffentlich-rechtlichen Strassenabstandsvorschriften, wenn nachträglich weitere Grundstücke angeschlossen werden und sie faktisch die Funktion einer Detailerschliessungsanlage erhält, solange weder ein gesetzlicher Eigentumsübergang (Art. 78 Abs. 1…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.