Art. 1a Abs. 2 BauG (BE)
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VGer BE 100 2022 281 · 12.12.2023AbgewiesenWird ein Strassenanschluss ohne Baubewilligung erstellt und fehlt es an Gutgläubigkeit der Bauherrschaft, so überwiegt das gewichtige öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit deren private Interessen an der Beibehaltung des unbewilligten Anschlusses, und die Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 BauG ist verhältnismässig, auch…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer BE 100 2021 355 · 08.11.2022RückweisungDie Baubewilligungspflicht einer Baute oder Anlage kann nicht unabhängig von ihrer Nutzung beurteilt werden (Art. 22 Abs. 1 RPG, Art. 1a Abs. 2 BauG); die Frage einer allfälligen Umnutzung eines Kiesplatzes zu einem Parkplatz liegt deshalb innerhalb des Streitgegenstands eines baupolizeilichen Verfahrens. Tritt die Vorinstanz auf…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_580/2021 · 17.06.2022AbgewiesenTerrainveränderungen durch Einbringen von Schwemmsand in einer Fruchtfolgefläche der Landwirtschaftszone unterliegen der kantonalen Baubewilligungspflicht, wenn sie als wesentliche Terrainveränderung im Sinne von Art. 1a Abs. 2 BauG/BE und Art. 7 BewD/BE zu qualifizieren sind.Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2019 311 · 15.08.2019RückweisungEine altrechtliche Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) ohne nähere Zweckbestimmung ist anhand der konkreten Verhältnisse durch Lückenfüllung auszulegen; ein auf die Parknutzung ausgerichtetes Café kann in einer ZöN FA mit Parkfunktion als zonenkonform gelten, sofern es die bestehenden Nutzungen nicht verdrängt und die Gemeinde damit…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.