Art. 19a Abs. 3 lit. b SebV
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BRG ZH BRGE I Nrn. 0095-0099/2020 · 21.08.2020AbgewiesenDie Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' ist rechtmässig, da die nutzungsplanerische Abwägung der Baudirektion den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bundesrechtliche Aspekte (Sicherheit, Enteignung) nicht im kantonalen Verfahren zu prüfen sind.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.