Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 19 LPAmm (RL 165.100)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2020.389 · 03.08.2020AbgewiesenIm öffentlichen Beschaffungsverfahren kann die Konformität einer Kompostieranlage mit den planungs- und baurechtlichen Vorschriften nur durch eine Baubewilligung nachgewiesen werden; ein Anbieter, der die verlangte Baubewilligung nicht besitzt und nicht vorlegen kann, ist zu Recht von der Vergabe auszuschliessen.Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.