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Art. 19 lit. c AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00589 · 09.07.2026AbgewiesenBei der Zulassung von Kulturschaffenden aus Drittstaaten ist nicht der unmittelbare wirtschaftliche Nutzen entscheidend; die Behörde darf jedoch im Rahmen ihres Ermessens die Nachfrage nach der spezifischen Kunstform als Kriterium heranziehen und das gesamtwirtschaftliche Interesse verneinen, wenn diese Nachfrage nicht hinreichend…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.