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Art. 19 BZO Küsnacht

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00299 · 08.02.2024Teilweise gutgeheissenEin Ausnützungsrevers erlangt baurechtliche Relevanz erst mit der Bewilligung des Projekts, das auf die zusätzlichen Reserven angewiesen ist; wird das zugrunde liegende Bauvorhaben nachträglich geändert, wird der im Grundbuch eingetragene Revers teilweise fehlerhaft, und die Behörde ist verpflichtet, ein Wiedererwägungsgesuch um…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.