Art. 19 Abs. 2 RPG
11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
18%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2025.93 · 29.10.2025AbgewiesenEine bedingte Erschliessungsplanpflicht in einer kommunalen Bau- und Nutzungsordnung stützt sich auf § 16 Abs. 3 BauG als genügende gesetzliche Grundlage und ist rechtmässig, wenn öffentliche Interessen an koordinierter Erschliessung und haushälterischer Bodennutzung die privaten Eigentumsinteressen überwiegen. Das…OrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2023 155 · 26.08.2024AbgewiesenLiegt eine Wegparzelle auf der Grenze zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone, ist sie nach objektiven Kriterien hälftig den anstossenden Zonen zuzurechnen. Die Einzonung einer kleinen, als Erschliessungsstrasse genutzten Fläche zugunsten von Baulandreserven ist zulässig, wenn die Gemeinde eine umfassende Interessenabwägung…EinzonungSondernutzungsplanEnteignungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_42/2023 · 25.03.2024AbgewiesenBei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.EnteignungBGer 1C_178/2022 · 15.02.2024AbgewiesenDie Abweichung von einem rechtskräftigen Quartierplan bei der Verkehrserschliessung erfordert eine Quartierplanrevision; eine Baubewilligung kann mangels rechtsgenügender Erschliessung verweigert werden, wenn die Abweichung beachtlich ist.BaubewilligungGestaltungsplanVGer SG B 2023/62 · 26.10.2023AbgewiesenDie Rechtsverweigerungsbeschwerde ist subsidiär und setzt voraus, dass der Betroffene die zuständige Behörde zuvor förmlich zum Erlass einer anfechtbaren Verfügung aufgefordert hat; erst gegen eine Weigerung ist die Rechtsverweigerungsbeschwerde statthaft. Das vorinstanzliche Nichteintreten war deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden.BGer 1C_75/2022 · 05.09.2023AbgewiesenDie Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer BE 100 2018 96 · 20.12.2018AbgewiesenEine vor 1971 durch Private erstellte Strasse bleibt eine altrechtliche Privatstrasse und geht mangels gesetzlicher Grundlage nicht an die Gemeinde über (Art. 109 Abs. 2 BauG); die geringfügige Verlängerung einer solchen Privatstrasse berührt keine wesentlichen öffentlichen Interessen und betrifft keine Gemeindeinteressen im Sinn von…BaubewilligungVGer SG B 2017/235 · 16.08.2018AbgewiesenDer Eingriff in die Eigentumsfreiheit durch einen Teilstrassenplan ist rechtmässig, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ein öffentliches Interesse verfolgt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland gilt als grundsätzlich beachtenswertes öffentliches Interesse.BaubewilligungGestaltungsplanBGer 1C_569/2016 · 21.06.2017GutgeheissenDie Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…GestaltungsplanVGer SG B 2015/268 · 23.02.2017AbgewiesenDer Ausbau einer bestehenden Kiesstrasse zu einer entwässerten, asphaltierten Gemeindestrasse dritter Klasse begründet auch dann einen wirtschaftlichen Sondervorteil im Sinne von Art. 78 Abs. 1 StrG für die angrenzenden Grundstücke, wenn diese bereits über eine hinreichende Erschliessung verfügten. Die Perimeterbeitragspflicht der…BaubewilligungBGer 1C_178/2014 · 02.05.2016GutgeheissenEine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG ist zu bejahen, wenn die bestehende Strasseninfrastruktur den durch das Bauvorhaben verursachten Mehrverkehr ohne übermässige Staus oder Verkehrsgefährdungen aufnehmen kann. Die Beurteilung hat sich auf die konkrete Verkehrssituation im Beurteilungszeitpunkt zu stützen; künftige…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.