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Art. 19 Abs. 1 BauG/BE

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VGer BE 100 2024 61 · 10.06.2025AbgewiesenEine Detailhandelseinrichtung mit mehr als 1'000 m² Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten ist nach kantonalem Recht planungspflichtig (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 BauG/BE); eine Erweiterung dieser Anlage ohne Überbauungsordnung verstärkt die bestehende Rechtswidrigkeit, sodass sich die Bauherrschaft nicht auf die…BaubewilligungVGer BE 100 2024 62 · 10.06.2025AbgewiesenEine Detailhandelseinrichtung mit mehr als 1'000 m² Geschossfläche ausserhalb von Geschäftsgebieten ist nach kantonalem Recht planungspflichtig (Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 BauG/BE); eine Erweiterung dieser Anlage ohne Überbauungsordnung verstärkt die bestehende Rechtswidrigkeit, sodass sich die Bauherrschaft nicht auf die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.