Art. 18b LPN
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_230/2022 · 07.09.2023GutgeheissenBei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).OrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_126/2020 · 15.02.2021GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_653/2019 · 15.12.2020AbgewiesenDie Haie in der Bauzone unterliegt nicht automatisch dem Schutz nach kantonalem Recht (Art. 39 Abs. 1 LPNP/JU), sondern ist im Rahmen der kommunalen Planung zu beurteilen. Die Abwägung der Interessen (Art. 18 LPN, Art. 14 OPN) durch die kantonale Instanz ist unter Berücksichtigung der lokalen Umstände und der kantonalen…BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_98/2018 · 07.03.2019AbgewiesenDie Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.AuszonungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.