Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 18b Abs. 1 NHG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_338/2021 · 25.01.2022AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle zur Naturschutzzone als Magerwiese/Trockenstandort ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung eines kantonalen Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung dient und die ökologische Bedeutung der Fläche durch Fachberichte belegt ist. Die Ausscheidung von Schutzzonen in der Nutzungsplanung ist das ordentliche…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_555/2020 · 16.08.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.