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Art. 189 Abs. 4 BV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00396 · 27.06.2024AbgewiesenDer Wechsel vom Betrieb einer adaptiven Mobilfunkantenne nach dem Worst-Case-Szenario zu einem Betrieb unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors ist baubewilligungspflichtig nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da er mit einer faktischen Erhöhung der Sendeleistung verbunden ist und ein öffentliches Interesse an vorgängiger Kontrolle besteht.…BaubewilligungBGer 1C_175/2013 · 11.09.2013Teilweise gutgeheissenDie Bindung an den Sachplan Übertragungsleitung (SÜL) entfällt, wenn sich die Verhältnisse (Technik, Schutzgebiete) seit der Festsetzung geändert haben. Eine Verkabelungsstudie ist nur für das besonders schutzwürdige Gebiet 'Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt' erforderlich, nicht für die gesamte Strecke.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.