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Art. 18 USG

11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

45%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_306/2025 · 15.06.2026AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine deutliche Lärmreduktion bewirkt und verhältnismässig ist.BRG ZH BRGE II Nr. 0056/2026 · 14.04.2026Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion begeht eine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung, wenn sie es unterlässt, innert angemessener Frist zu prüfen, ob die im Rahmen einer Erstsanierung gewährten Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch Rechtsbestand haben und ob weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen anzuordnen sind. Lärmsanierung ist als…VGer ZH VB.2024.00285 · 26.03.2026AbgewiesenEine funktionelle Verkehrsanordnung zur Temporeduktion auf 30 km/h, die in engem Sachzusammenhang mit einem gleichzeitigen Strassenprojekt zur Lärmsanierung steht, ist gestützt auf das bundesrechtliche Koordinationsgebot vom Verwaltungsgericht als einziger kantonaler Rechtsmittelinstanz zu beurteilen. Auf einer verkehrsorientierten…BaubewilligungVGer ZG V 2023 43 · 17.03.2026AbgewiesenBei der Erweiterung einer bestehenden Schulanlage mit Sportplatz als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 8 LSV sind die Immissionsrichtwerte der BAFU-Vollzugshilfe Sportlärm massgebend; eine geringfügige rechnerische Überschreitung dieser Richtwerte am Abend steht der Baubewilligung nicht entgegen, wenn das Gutachten auf konservativen…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00676 · 06.11.2025Teilweise gutgeheissenDie Verminderung zusätzlichen Quartierverkehrs begründet ein öffentliches Interesse an der Landenteignung für eine Strasseneinspurstrecke; auf eine Absenkung der Unterführung unter den mittleren Grundwasserspiegel ist zu verzichten, wenn erhebliche Gewässerschutzinteressen entgegenstehen und eine oberirdische Ausnahmetransportroute…SondernutzungsplanEnteignungGestaltungsplanBaubewilligungVGer ZH VB.2023.00650 · 17.04.2025AbgewiesenBei Temporeduktionsmassnahmen im Rahmen einer Lärmsanierung, die in engem sachlichem Zusammenhang mit einem Strassenprojekt stehen, ist das Strassenprojekt als Leitverfahren zu behandeln, sodass das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Rechtsmittelinstanz gleichzeitig die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen hat.…BaubewilligungAusnahmebewilligungAppGer BS VD.2023.9 · 14.04.2024AbgewiesenEine baustellenbedingte, zeitlich beschränkte Verkehrsumleitung von weniger als drei Jahren begründet keine wesentliche Änderung der betroffenen Strassenabschnitte im Sinne von Art. 8 und 9 LSV und löst daher keine Pflicht zur Anordnung von Schallschutzmassnahmen aus.BGer 1C_198/2023 · 07.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.BaubewilligungBGer 1C_27/2022 · 20.04.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrsflussoptimierung (PUN) und Lärmschutz erfordert eine ganzheitliche Bewertung. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h (22.00–07.00 Uhr) ist verhältnismässig, da sie eine wahrnehmbare Lärmminderung für viele Anwohner:innen bewirkt, während die Reisezeitverluste minimal sind und keine…Umnutzung / ZweckänderungBGer 1C_87/2020 · 16.07.2021AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Bauzone ist umweltschutzrechtlich zulässig, wenn die Lärmimmissionen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und keine wesentliche Änderung der Baute ohne Sanierung vorliegt. Sekundärimmissionen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Vorhaben direkt zuordenbar sind.BaubewilligungBGer 1C_172/2011 · 15.11.2011GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.