Art. 18 EBG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_221/2019 · 17.04.2020AbgewiesenDie Aufhebung eines Bahnübergangs und die Ersatzerschliessung via Variante Ost sind im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu prüfen, sofern sie überwiegend dem Bahnbetrieb dienen. Die Variante Ost ist gegenüber der Variante West vorzuziehen, da sie kostengünstiger, schonender für Dritte und naturschutzrechtlich zulässig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungAppGer BS VD.2016.46 · 18.03.2018AbgewiesenEin Zonenplan muss keine orientierenden Hinweise auf bestehende oder potenzielle Oberleitungen von Bahnlinien und die damit verbundenen Anforderungen der NISV enthalten, da sich die entsprechenden Eigentumsbeschränkungen bereits aus dem Eisenbahnrecht ergeben und das Bahnareal im Zonenplan bereits als solches gekennzeichnet ist. Die…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungBGer BGE 124 II 146 · 13.03.1998AbgewiesenDie Plangenehmigungsbehörde hat die Interessenabwägung korrekt vorgenommen, indem sie die relevanten Belange (Landschafts-, Gewässer-, Lärm- und Wildschutz, Landwirtschaft, finanzielle Rahmenbedingungen) ermittelte, gewichtete und eine optimierte Linienführung mit Tunnelverlängerungen verfügten. Absolute Schranken wie BLN oder ISOS…BGer BGE 121 II 8 · 24.02.1995AbgewiesenKantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 117 IB 111 · 04.06.1991AbgewiesenDie Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Kanton für die Bewilligung von Nutzungen auf Bahnareal ist im Anstandsverfahren nach Art. 40 lit. a EBG zu klären, sofern nicht der Inhalt der Pläne selbst angefochten wird.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.