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Art. 18 BZO Hirzel

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00326 · 28.08.2025AbgewiesenEine Ausnützungsübertragung erlangt erst mit Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für ein Projekt, das auf die Ausnützungsreserven tatsächlich angewiesen ist, öffentlich-rechtliche Wirksamkeit; eine Übertragung auf Vorrat ohne konkretes Bauprojekt auf dem Empfängergrundstück entfaltet keine öffentlich-rechtlichen Wirkungen und kann…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.