Art. 18 BauR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer SG B 2024/32 · 06.02.2025GutgeheissenEine ungleiche Verteilung des Grenzabstands über mehrere Grundstücksgrenzen hinweg ist dann unzulässig, wenn sie zu einem interzonalen Nutzungstransfer führt, der in der Zonenordnung nicht vorgesehen ist. Die Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die Grenzabstandsregelungen nicht eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1C_23/2014 · 24.03.2015Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kommunalen Übergangsregelung (Art. 50 BauR-2013) auf ein Baugesuch, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften noch nicht rechtskräftig bewilligt war. Die Interessenabwägung ergab, dass die Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Vertrauen in die Weitergeltung des alten Rechts…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungPlanungszoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.