Art. 18 Abs. 3 RPG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00361 · 22.01.2026GutgeheissenEine rechtskräftige Waldfeststellungsverfügung entfaltet im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren Bindungswirkung; auf den Nachbargrundstücken rechtskräftig als Nichtwald qualifizierte Bestockungen können im Baubewilligungsverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden. Eine bestockte Fläche von ca. 101 m² auf dem Baugrundstück selbst…BaubewilligungBRG ZH BRGE IV Nr. 0159/2024 · 31.10.2024GutgeheissenEin im Jahr 1926 im Wald rechtmässig bewilligtes Wochenendhaus, das durch Brandstiftung zerstört wurde, kann grundsätzlich gestützt auf Art. 24c RPG im vorbestehenden Umfang wiederaufgebaut werden, weil die damalige Baubewilligung implizit eine Rodung bewirkt hat und die überbaute Fläche seither nicht mehr Waldboden im Rechtssinne bildet.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_1/2021 · 30.07.2021AbgewiesenEine Parzelle in der Landwirtschaftszone kann teilweise als Wald im Rechtssinne qualifiziert werden, wenn sie qualitativ die Waldmerkmale erfüllt, selbst wenn quantitative Kriterien nicht vollständig erfüllt sind. Eine Rodungsbewilligung ist zu verweigern, wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, die das Interesse an der Walderhaltung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_337/2020 · 10.02.2021AbgewiesenEin nachträglich nicht genehmigter Balkonausbau, der in die Waldzone hineinragt, kann nicht nach Art. 24c RPG (Situationsgarantie) legalisiert werden, wenn er in Verletzung einer bestehenden Baubewilligung erstellt wurde und keine technische Notwendigkeit für die Standortwahl besteht. Die Schutzinteressen der Waldzone und der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.