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Art. 18 Abs. 3 BauR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2019/105 · 31.03.2020AbgewiesenDie Höhe von Aufschüttungen und hinterfüllten Mauern ist grundsätzlich vom gewachsenen Terrain aus zu messen. Eine Ausnahme (Abstellen auf das gestaltete Terrain) kommt nur in Betracht, wenn das gewachsene Terrain nicht mehr feststellbar ist oder die Geländeveränderungen nicht in der Verantwortung des Grundeigentümers liegen und eine…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.