Art. 18 Abs. 2 GBR
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VGer BE 100 2025 219 · 27.07.2026AbgewiesenEin rechtskräftig bewilligter Abstellraum, der den Grenzabstand unterschreitet, geniesst Besitzstandsschutz nach Art. 3 BauG; eine neue Geländerführung auf dessen Dach, die die Rechtswidrigkeit vermindert, ist bewilligungsfähig. Ein reines Nutzungsverbot für eine Dacfläche als Terrasse genügt, wenn es durch eine bauliche Massnahme…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.