Art. 18 Abs. 2 BewD
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 81 · 14.07.2025AbgewiesenDie Empfehlung einer Baubewilligungsbehörde an eine Gesuchstellerin, sich von einer bau- und planungsrechtlich versierten Juristin beraten zu lassen, begründet keinen Ausstandsgrund, da sie lediglich die rechtliche Komplexität der Angelegenheit zum Ausdruck bringt und keine persönliche Geringschätzung oder Voreingenommenheit zeigt. Für…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.