Art. 18 Abs. 1 RPG
9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/228 · 01.09.2025AbgewiesenEin Generationenhaus mit drei Einheiten in einer Weilerzone direkt an der Grenze zur Landwirtschaftszone ist unzulässig, da es aufgrund seiner Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone nicht zonenkonform ist und den gebotenen Abstand nicht einhält.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_636/2024 · 27.05.2025GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Zonenzweck einer innenliegenden Freihaltezone unvollständig eruiert, indem sie den regionalen Vernetzungskorridor 'Landschaft' für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren nicht hinreichend berücksichtigte. Die Zonenkonformität des Demenzpfads mit Zaun kann daher nicht abschliessend beurteilt werden.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungRichtplanungVGer AG WBE.2024.46 · 11.06.2024AbgewiesenEine Ovalbahn, die 78–81 cm höher als bewilligt erstellt wurde und dadurch einen Hochwasserschutz von HQ 300 statt des zugelassenen HQ 10 aufweist, ist in einer Spezialzone (Art. 18 RPG) ausserhalb der Bauzone nicht nachträglich bewilligungsfähig; die eigenmächtige Terrainerhöhung um rund 4'900 m3 ohne kantonale Zustimmung (Art. 25 Abs.…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauSondernutzungsplanBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_185/2022 · 14.02.2024AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.UmzonungVGer SG B 2020/165 · 14.07.2021GutgeheissenDie Weilerzone nach kantonalem Recht ist als Nichtbauzone im Sinne von Art. 15 RPG zu qualifizieren, da sie der Erhaltung bestehender Kleinsiedlungen dient und nicht auf dynamisches Wachstum ausgerichtet ist. Eine vorfrageweise Überprüfung des Nutzungsplans ist mangels erheblich geänderter rechtlicher Verhältnisse unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungKGer LU 7H 22 36/7H 22 37 · 29.11.2020AbgewiesenDie Zuweisung eines historischen Parkareals mit denkmalgeschützten Gebäuden zu einer kommunalen Sonderbauzone nach Art. 18 Abs. 1 RPG ist rechtmässig, wenn die Zone trotz ihrer Bezeichnung materiell den Schutz- und Nutzungsbedürfnissen des Areals Rechnung trägt und der Schutz durch eine überlagernde Ortsbildschutzzone wirksam gesichert…UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungAppGer BS VD.2016.22 · 05.06.2018Teilweise gutgeheissenBei einer Zonenplanrevision, die ein an ein geschütztes Amphibienlaichgebiet grenzendes Areal der Grünzone mit speziellen Nutzungsvorschriften für Pflanz- und Nutzgärten zuweist, überschreitet die Planungsbehörde ihr Ermessen, wenn unbebaut gebliebene Parzellen in unmittelbarer Nachbarschaft des Biotops in den Perimeter einbezogen…UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_328/2015 · 18.01.2016AbgewiesenEin Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanRichtplanungAusnahmebewilligungBGer 1A.115/2003 · 23.02.2004AbgewiesenEin langfristiger Planungshorizont von ca. 50 Jahren für eine Kiesabbauzone ist zulässig, wenn er auf einer umfassenden Interessenabwägung basiert, den ausgewiesenen Bedarf deckt und Investitionssicherheit für die Betreiber gewährt, ohne die Mitwirkungsrechte künftiger Generationen unzulässig zu beschränken.OrtsplanungsrevisionRichtplanungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.