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Art. 18 Abs. 1 AbfG (BE)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2018 246 · 03.07.2019AbgewiesenDie abfallrechtliche Betriebsbewilligung kann nicht über den Rahmen der Baubewilligung hinausgehen; die im Lärmgutachten als Grundlage der Baubewilligung genannten Betriebsparameter (40'000 t Bauabfälle, 20 Brechtage pro Jahr) sind Bestandteil der Baubewilligung, auch wenn sie darin nicht ausdrücklich als Auflage festgehalten wurden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.