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Art. 176 Abs. 2 PBG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2025/53 · 17.09.2025AbgewiesenEin Plakatträger in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) ist zonenkonform, wenn er als untergeordnete private Nutzung nicht eigenständige Bedeutung erlangt. Eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals von nationaler oder kantonaler Bedeutung liegt nicht vor, wenn die kantonale Denkmalpflege nachvollziehbar feststellt, dass das…BaubewilligungVGer SG B 2022/97 · 10.03.2023AbgewiesenEin Wasserbauprojekt und Gewässerabstandslinienplan zur ökologischen Aufwertung eines Weihers und Hochwasserschutz sind mit den Schutzinteressen der kommunalen Schutzverordnung vereinbar, wenn die Gesamtfläche des Weihers samt Umgebung nicht verkleinert wird und gewichtige öffentliche Interessen (Hochwassersicherheit, ökologische…SondernutzungsplanBaubewilligungVGer SG B 2021/219 · 11.08.2022GutgeheissenBei einem von Gesetzes wegen geschützten Baudenkmal (Art. 176 Abs. 2 PBG) ist der Umgebungsschutz (Art. 99 Abs. 1 PBG) bereits vor formeller Unterschutzstellung zu beachten. Eine vorfrageweise Abklärung der Schutzwürdigkeit ist nicht erforderlich, wenn die Denkmalpflege die Beeinträchtigung des Schutzobjekts bereits verneint hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.