Art. 175 ff. DBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH GB.2024.00018 · 11.03.2026GutgeheissenIm Steuerhinterziehungsverfahren muss die Veranlagungsbehörde in der Bussenverfügung den der steuerpflichtigen Person zur Last gelegten Sachverhalt mit hinreichender Deutlichkeit darlegen, damit diese den Tat- und Schuldvorwurf vor dem Verwaltungsgericht wirksam anfechten kann. Genügen die Bussenverfügung und der Einspracheentscheid…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.