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Art. 173 Abs. 1 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer SG B 2021/59, B 2021/66 · 20.01.2022AbgewiesenDie Baubewilligungsbehörde muss im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren nicht die zivilrechtliche Bauberechtigung des Gesuchstellers prüfen. Die unterschriftliche Zustimmung des Grundeigentümers zum Baugesuch ist eine blosse Ordnungsvorschrift, deren Fehlen nicht zur Ungültigkeit des Gesuchs führt, sofern die Zustimmung sonst…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.