Art. 17 USG
13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
54%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_306/2025 · 15.06.2026AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine deutliche Lärmreduktion bewirkt und verhältnismässig ist.BRG ZH BRGE II Nr. 0056/2026 · 14.04.2026Teilweise gutgeheissenDie Baudirektion begeht eine unrechtmässige Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung, wenn sie es unterlässt, innert angemessener Frist zu prüfen, ob die im Rahmen einer Erstsanierung gewährten Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch Rechtsbestand haben und ob weitergehende Lärmsanierungsmassnahmen anzuordnen sind. Lärmsanierung ist als…BRG ZH BRGE III Nrn. 0034-0035/2026 · 04.03.2026Teilweise gutgeheissenEine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 zur Lärmsanierung ist bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und fehlenden milderen Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig, selbst wenn es sich um eine Hauptverkehrsstrasse handelt. Die Behörden müssen eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, wobei Gutachten massgeblich sind,…BaubewilligungAppGer BS VD.2023.174 · 27.09.2023AbgewiesenEine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gegenstandslos, sobald die verlangte Sanierungsverfügung ergangen ist; die materiell-rechtliche Überprüfung der Sanierungsmassnahmen und Verfahrensrügen sind in das laufende Rekursverfahren gegen die Sanierungsverfügung zu verweisen.BRG ZH BRGE II Nrn. 0265-0271/2021 · 09.11.2021Teilweise gutgeheissenBei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss LSV ist die Gemeinde zur Lärmsanierung an der Quelle verpflichtet, sofern diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Einführung einer Tempo-30-Zone kann eine zweckmässige und verhältnismässige Massnahme darstellen, selbst wenn sie nicht alle…BaubewilligungBGer 1C_162/2020 · 16.04.2021Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für eine Schiessanlage nach Art. 14 LSV und Art. 17 USG sind nur zulässig, wenn überwiegende Interessen (insbesondere Landesverteidigung) die Überschreitung von Lärm-Immissionsgrenzwerten rechtfertigen. Die Interessenabwägung muss die Dauer der Überschreitung, die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und die…BaubewilligungBGer 1C_182/2019 · 17.08.2020GutgeheissenDie Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.BaubewilligungBGer 1C_350/2019 · 16.06.2020GutgeheissenDie Baudirektion des Kantons Zürich hat ihre Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung bei der Lärmsanierung vernachlässigt, indem sie Emissionsbegrenzungen an der Quelle (z. B. Geschwindigkeitsreduktion, lärmarmer Belag) nicht hinreichend prüfte. Eine Rückweisung zur Nachbesserung ist erforderlich.BGer 1C_11/2017 · 02.03.2018AbgewiesenDie Anordnung von Tempo 30 auf der Sevogelstrasse in Basel ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt. Die Vorinstanzen haben die relevanten Interessen korrekt ermittelt, gewichtet und die Massnahme als geeignet, nötig und…BGer 1C_6/2017 · 25.10.2017AbgewiesenTrotz Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der LSV besteht kein dringendes Schutzbedürfnis für ein provisorisches Schallschutzkonzept am Flughafen Bern-Belp, da sich der Fluglärm nicht auf sensible Tageszeiten konzentriert und die geltenden Grenzwerte bereits einen gewissen Schutz vor Aufwachreaktionen bieten.BGer 1C_589/2014 · 03.02.2016Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine umfassende Prüfung der Lärmminderungspotenziale von Tempo 30, insbesondere unter Berücksichtigung von Maximalpegeln und Flankensteilheit, auch wenn die Reduktion des Mittelungspegels gering ausfällt. Erleichterungen bei der Lärmsanierung sind nur zulässig, wenn alle möglichen und zumutbaren…BGer 1A.232/2000 · 29.03.2001AbgewiesenDie Interessenabwägung fällt zugunsten der Gartenwirtschaft aus, da die weitere Einschränkung der Betriebszeiten unverhältnismässig wäre: Der Nutzen für den Beschwerdeführer (geringfügige Lärmreduktion) steht in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einbussen für die Betreiberin, zumal die Nachtruhe bei geschlossenen Fenstern…BGer BGE 117 IB 20 · 04.02.1991AbgewiesenÜberwiegende Interessen der Gesamtverteidigung rechtfertigen Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen nur soweit, als sie für bundesunterstützte Schiessanlässe notwendig sind. Die Interessenabwägung muss im Rahmen einer gesamthaften Beurteilung im Baubewilligungsverfahren erfolgen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.