Art. 17 KV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00349 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenProtokoll und Power-Point-Präsentation einer verwaltungsinternen Koordinationssitzung sind als unmittelbare Abbildungen des laufenden Meinungsbildungsprozesses nicht offenzulegen; das als Grundlage dieses Prozesses erstellte Rechtsgutachten hingegen ist nach Publikation des Ergebnisses im öffentlichen Erläuterungsbericht ungeschwärzt…OrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2023.00558 · 24.10.2024Teilweise gutgeheissenDas Informationszugangsrecht nach § 20 IDG gilt technologieneutral für sämtliche bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen einschliesslich versendeter WhatsApp-Nachrichten mit Amtsbezug; ob solche Nachrichten vorhanden sind, ist von der angerufenen Behörde von Amtes wegen abzuklären.VGer BE 100 2021 240 · 06.03.2023AbgewiesenDie Verweigerung einer Kundgebungsbewilligung wegen zu erwartender Nichteinhaltung der Maskentragpflicht ist verhältnismässig, wenn der Veranstalter keine griffigen Massnahmen zur Durchsetzung vorsieht. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit überwiegt das Interesse an der Durchführung der Kundgebung.BGer 1C_509/2016 · 09.02.2017AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die Vorinstanz: Das öffentliche Interesse an Transparenz über die Abfallbehandlung überwiegt die geltend gemachten privaten Geheimhaltungsinteressen der Betreiberinnen, da konkrete Gefährdungen nicht dargelegt wurden und das Öffentlichkeitsprinzip (Art. 17 KV/ZH, § 20 IDG/ZH) Vorrang geniesst.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.