Art. 17 BauG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2023/186 · 14.11.2024AbgewiesenInhaber:innen von selbständigen und dauernden Baurechten gelten nicht als Grundeigentümer:innen im Sinne von Art. 139 Abs. 1 Bst. b PBG und erhalten daher keine persönliche Bauanzeige. Eine Baubewilligung für ein Grundwasserpumpwerk in einer Grünzone SA/G ist zonenkonform, wenn sie dem Zweck der Zone (Grundwasserschutz) dient.BaubewilligungBGer 1C_227/2015 · 07.01.2016AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Heimatschutz (ISOS, kommunale Gestaltungsvorschriften) und baulicher Entwicklung in der Kernzone wurde korrekt vorgenommen; das Bauprojekt integriert ein störendes Fremdelement und hält sich an die ortstypischen Gestaltungskriterien.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.