Art. 17 Abs. 3 BZO Bubikon
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VGer ZH VB.2025.00350 · 13.08.2026AbgewiesenEine kommunale Abstandsvorschrift, die den grossen Grundabstand für die stärker nach Süden gerichtete Gebäudeseite vorsieht, darf teleologisch ausgelegt werden, wenn eine starre Wortlautanwendung dazu führte, den Abstand auf einer offensichtlichen Nebenseite statt auf der Hauptwohnseite zu veranschlagen. Massgebend ist nicht der…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.