Art. 17 Abs. 1 RPG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_684/2024 · 13.06.2025AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_459/2020 · 27.10.2022GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.UmzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_338/2021 · 25.01.2022AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle zur Naturschutzzone als Magerwiese/Trockenstandort ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung eines kantonalen Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung dient und die ökologische Bedeutung der Fläche durch Fachberichte belegt ist. Die Ausscheidung von Schutzzonen in der Nutzungsplanung ist das ordentliche…OrtsplanungsrevisionAppGer BS VD.2016.45 · 13.06.2018AbgewiesenEine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine im Denkmalverzeichnis eingetragene Liegenschaft im Rahmen einer Zonenplanrevision zusätzlich einer Stadt- und Dorfbild-Schutzzone zuzuweisen, wenn der Eintrag ins Denkmalverzeichnis bereits einen umfassenden gebäudespezifischen Schutz gewährleistet und das Objekt als Solitär von Nummernbauzonen…OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.