Art. 17 Abs. 1 BauV BE
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer BE 100 2019 280 · 28.09.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn der Antennenstandort exponiert ist und dem Orts- und Strassenbild eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Ein Verstoss gegen das Fernmelderecht liegt nur vor, wenn die Verweigerung einem faktischen Totalverbot gleichkommt und die…BaubewilligungVGer BE 100 2019 295 · 28.09.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für eine freistehende Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn die Anlage aufgrund ihrer alles überragenden Höhe einen erheblich störenden Fremdkörper in einer weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit erhöhter Schutzwürdigkeit bildet. Frühere Beeinträchtigungen…BaubewilligungVGer BE 100 2015 98 · 20.01.2016AbgewiesenEine kommunale Baureglementbestimmung, die in Wohnzonen ausschliesslich Empfangsantennen, nicht aber Sendeantennen zulässt, gilt auch für Amateurfunkantennen und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht; der Wunsch, eine Freizeitbeschäftigung zu Hause auszuüben, stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG dar.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.