Art. 16b Abs. 1 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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VGer ZH VB.2023.00286 · 30.05.2024AbgewiesenEin Beseitigungsrevers für einen landwirtschaftlichen Neubau ausserhalb der Bauzone setzt besondere Gründe voraus, die ein erhöhtes Risiko einer zonenwidrigen Umnutzung begründen; der Umstand, dass ein Betriebspartner nebenberuflich ein nichtlandwirtschaftliches Gewerbe führt, genügt hierfür nicht. Die Beschwerdelegitimation der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_587/2018 · 18.09.2019AbgewiesenEin Beseitigungsrevers für eine Remise in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn der längerfristige Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs nicht gesichert ist und die Gefahr einer nicht zonenkonformen Nutzung besteht. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus Art. 16b Abs. 2 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer BE 100 2015 350 · 25.02.2016AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone für landwirtschaftliche Zwecke bewilligte Wohnungen dürfen nicht an Personen ohne landwirtschaftlichen Bezug vermietet werden; ein Benützungsverbot zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots ist verhältnismässig und stellt die mildeste Massnahme dar. Der Rückbau unbewilligter Fenster in einem Abstellraum…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.