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Art. 16a LAT

22 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

32%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_392/2025 · 09.06.2026AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone sind nur zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und keine übermässige Beeinträchtigung der Bodenqualität oder des Zonenkonzepts bewirken. Ein Wiederherstellungsbefehl ist verhältnismässig, wenn die widerrechtlichen Anlagen nicht der Zone entsprechen und keine milderen Massnahmen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_515/2025 · 20.03.2026AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone müssen der Zonenwidmung entsprechen; eine Bewilligung ist nur bei Standortgebundenheit und fehlenden überwiegenden Gegeninteressen zulässig. Die Umwandlung von Landwirtschaftsland in einen Ziergarten widerspricht dem Trennungsprinzip von Bau- und Nichtbaugebiet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_266/2024 · 05.03.2026Teilweise gutgeheissenEin Hangar für die Lagerung von Kartoffeln in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn die langfristige Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebs nach Art. 34 Abs. 4 Bst. c OAT plausibel belegt ist. Bei Grossprojekten (ab ca. 1,5 Mio. CHF) ist ein detailliertes Betriebskonzept erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_608/2024 · 03.03.2026GutgeheissenEin Gebäude mit 24 Studios für Saisonpersonal in einer hortikulturellen und gartenbaulichen Zone ist nicht konform mit der Zonenwidmung, da der Wohnbedarf nicht als unabdingbar für den Betrieb gilt und die Zone als landwirtschaftliche Sonderzone nach Art. 16a Abs. 3 LAT zu qualifizieren ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_35/2025 · 06.10.2025AbgewiesenDie Bewilligung von Umbauten und Erweiterungen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c LAT setzt voraus, dass die Identität des Gebäudes in seinen wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Eine Gesamtbetrachtung aller geplanten und bereits ausgeführten Massnahmen ist erforderlich; isolierte Prüfungen einzelner Elemente sind unzulässig.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBGer 1C_69/2023 · 26.04.2024AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.UmzonungGestaltungsplanEinzonungBGer 1C_18/2022 · 09.05.2023AbgewiesenEin Weg für Pferde in einer durch einen Sondernutzungsplan geregelten Zone sowie Unterstände für Pferde sind zulässig, wenn sie der Zone entsprechen und notwendig sind. Die Notwendigkeit ist gegeben, wenn sie dem Wohl der Tiere und dem ordnungsgemässen Betrieb des Reitzentrums dienen und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_228/2022 · 22.02.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT fällt zugunsten des landwirtschaftlichen Bedürfnisses und der raumplanerischen Ziele (Schutz der SDA, Konzentration der Bauten) aus, selbst bei erheblichen ästhetischen Beeinträchtigungen. Die kommunale Gestaltungsautonomie (Art. 86 LATC) darf nicht zu einem systematischen Bauverbot in der…BGer 1C_149/2022 · 28.10.2022AbgewiesenEin ohne Bewilligung ausgeführter Erdauf- und -abtrag in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn er nicht für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig ist und die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_116/2020 · 21.04.2021AbgewiesenDie Bewilligung einer Biogasanlage ausserhalb der Bauzone in einem ISOS-geschützten Landschaftsraum ist unzulässig, wenn die Anlage eine sensible Beeinträchtigung des Schutzguts darstellt und keine gleich- oder höherwertigen nationalen Interessen die Abweichung rechtfertigen (Art. 6 Abs. 2 LPN, Art. 34 Abs. 4 Bst. b OAT).BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_164/2019 · 20.01.2021GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit einer Jahreskapazität von über 22'250 Tonnen Substrat unterliegt trotz Zonenkonformität einer Planungspflicht, da ihre Auswirkungen auf das Territorium nur im Rahmen einer Planungsprozedur angemessen beurteilt werden können.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_50/2020 · 08.10.2020AbgewiesenBauten und Nutzungsänderungen ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind unzulässig und müssen rückgängig gemacht werden, selbst wenn sie bereits teilweise vollzogen wurden. Eine nachträgliche Regulierung scheidet aus, wenn keine ernsthaften Aussichten auf eine rechtmässige Bewilligung bestehen.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_631/2019 · 02.10.2020AbgewiesenDie Gesamtfläche von Gewächshäusern auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone ist für die Prüfung der 5'000 m²-Grenze nach Art. 37 Abs. 1 OAT massgebend, unabhängig davon, ob sie verschiedenen Betrieben gehören, sofern sie eine räumliche Einheit bilden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_341/2019 · 24.08.2020AbgewiesenBauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone dürfen nur bewilligt werden, wenn sie für die landwirtschaftliche Nutzung notwendig sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Illegale Bauten sind grundsätzlich zu beseitigen, es sei denn, ausnahmsweise liege ein Verbot der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_96/2019 · 27.05.2020AbgewiesenBauvorhaben in der Landwirtschaftszone auf Flächen mit Assolement sind zulässig, wenn sie den objektiven Bedürfnissen der Landwirtschaft entsprechen und eine Interessenabwägung die Überlegenheit der landwirtschaftlichen Interessen ergibt. Die kantonale Reserve an Assolementflächen ist dabei zu berücksichtigen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_170/2019 · 09.04.2020GutgeheissenDie Bewilligung von Bauten ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone setzt eine restriktive Prüfung der Notwendigkeit, der Standortgebundenheit und eine Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 OAT voraus. Fehlt eine solche Prüfung, ist die Sache zur Ergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_401/2018 · 24.09.2019GutgeheissenEine nachträgliche Baubewilligung für eine Umnutzung und Umgestaltung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Identität der Konstruktion im Wesentlichen gewahrt bleibt (Art. 42 OAT). Eine Abweichung von der ursprünglichen Bauweise zugunsten einer ästhetischen Verbesserung genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_627/2018 · 04.09.2019AbgewiesenDie Bewilligung für den Bau von Hallen ausserhalb der Bauzone in einer Landwirtschaftszone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a LAT streng erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b LAT). Wirtschaftliche oder logistische Gründe rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_589/2017 · 16.11.2018AbgewiesenEin Gebäude in der Landwirtschaftszone, das nicht mehr seiner ursprünglichen Bestimmung entspricht und in schlechtem Zustand ist, kann nicht nach Art. 24c LAT saniert oder umgenutzt werden, wenn es nicht mehr als solches nutzbar ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist in diesem Fall verhältnismässig und geboten.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_58/2017 · 18.10.2018RückweisungDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Surfaces d'assolement (SDA) und der Notwendigkeit landwirtschaftlicher Bauten erfordert eine vollständige Prüfung der tatsächlichen Bedürfnisse der Bewirtschaftung, der Standortgebundenheit sowie der langfristigen Substanz der Gemeinschaft. Fehlende oder unvollständige Abklärungen führen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_96/2018 · 11.10.2018GutgeheissenDie kantonale Instanz muss bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 OAT umfassend vornehmen, insbesondere unter Einbezug der Notwendigkeit für die Landwirtschaft, der Umweltauswirkungen und der landschaftlichen Integration. Ein rein ästhetischer Einwand der Gemeinde genügt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_150/2016 · 20.09.2016Teilweise gutgeheissenBei Bauwerken ausserhalb der Bauzone ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands grundsätzlich zu verlangen, sofern nicht ausnahmsweise das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eine Abweichung rechtfertigt. Kantonale Verjährungsfristen für die Anordnung der Wiederherstellung können nicht auf Bundesrecht gestützte Bauverbote in der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.