Art. 163 Abs. 1 GG
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VGer SG B 2025/228 · 26.05.2026AbgewiesenAn einer Bürgerversammlung ist ein Votum, das sich gegen den gesamten Verhandlungsgegenstand richtet, rechtmässig als Rückweisungsantrag zu qualifizieren. Die Anforderungen an das Gutachten zuhanden der Bürgerversammlung richten sich nach dem Umfang des zur Abstimmung gebrachten Kredits; bei CHF 2.1 Mio. genügt eine Darstellung von…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.