Art. 16 VRG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer GR R 2024 10 · 26.06.2024AbgewiesenIm Verfahren um die Erteilung der aufschiebenden Wirkung ist das Interesse an der Beibehaltung des status quo regelmässig höher zu gewichten als das Interesse der Bauherrschaft am sofortigen Baubeginn; eine allfällige Gehörsverletzung durch fehlende Begründung der prozessleitenden Verfügung kann im Rahmen der Prozessbeschwerde geheilt…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.