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Art. 16 Abs. 3 RPG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/7 · 13.12.2024AbgewiesenEin Bauvorhaben in einer Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) ist nur dann zonenkonform, wenn es dem landwirtschaftlichen Zweck der Zone entspricht. Eine extensive Auslegung planerischer Massnahmen zugunsten einer industriell-gewerblichen Nutzung ist nicht statthaft, selbst wenn ein Sondernutzungsplan vorliegt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneSondernutzungsplanBGer 1C_49/2017 · 26.09.2017GutgeheissenEin Detailnutzungsplan, der eine Speziallandwirtschaftszone für nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (Markthalle, Ringkuhkampfarena) vorsieht, ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 16a Abs. 3 RPG nicht erfüllt sind und die Zone nicht als Bauzone qualifiziert werden kann.Gestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.