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Art. 16 Abs. 3 BV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_479/2020 · 20.08.2021AbgewiesenEine Planungszone zur Regelung von Mobilfunkantennen ist rechtmässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht. Die Dauer einer solchen Zone muss angemessen sein und darf nicht über das zur Erreichung des Planungsziels…PlanungszoneBGer BGE 142 I 26 · 01.01.2016Teilweise gutgeheissenDie vom Kantonsrat erlassene Regelung zur Standortbestimmung von Mobilfunkantennen im Kanton Tessin verletzt das Gewaltenteilungsprinzip und die Gemeindeautonomie, da sie in die raumplanerische Kompetenz der Gemeinden eingreift. Ein Kaskadenmodell zur Standortpriorisierung ist nur dann zulässig, wenn es auf die konkreten Verhältnisse…BGer 1C_51/2012 · 21.05.2012Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.