Art. 16 Abs. 2 VFP
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00180 · 12.11.2025AbgewiesenEine EU-/EFTA-Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit setzt eine quantitativ wie qualitativ echte und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit voraus; der blosse Wille zur Erwerbstätigkeit ohne nachgewiesene existenzsichernde Einkünfte genügt nicht. Ein Verbleiberecht nach Art. 4 Anhang I FZA entfällt, wenn im Jahr vor…VGer ZH VB.2025.00245 · 20.08.2025AbgewiesenEine EU-Bürgerin, die in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit wohnen möchte, muss gemäss Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes erbringen; nicht belegte Behauptungen über Firmenbeteiligungen und Wertpapiere sowie eine weit unterhalb der EL-Schwelle…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.