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Art. 16 Abs. 1 USG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00285 · 26.03.2026AbgewiesenEine funktionelle Verkehrsanordnung zur Temporeduktion auf 30 km/h, die in engem Sachzusammenhang mit einem gleichzeitigen Strassenprojekt zur Lärmsanierung steht, ist gestützt auf das bundesrechtliche Koordinationsgebot vom Verwaltungsgericht als einziger kantonaler Rechtsmittelinstanz zu beurteilen. Auf einer verkehrsorientierten…BaubewilligungVGer AG WBE.2024.410 · 01.12.2025AbgewiesenNach Anordnung von Sanierungsmassnahmen für eine übermässige Geruchsimmissionen verursachende Schweinemaststallanlage darf die Umweltbehörde als Erfolgskontrolle eine Probanden-Begehung nach BAFU-Geruchsempfehlung verfügen, wenn keine gleichwertig objektive und rechtssichere Erhebungsmethode zur Verfügung steht. Die Anordnung einer…BGer BGE 147 II 357 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenÜberschreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte einer zivilen Schiessanlage sind unter Gewährung von Sanierungserleichterungen grundsätzlich hinzunehmen, damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllt werden kann. Freiwillige Schiessübungen können ebenfalls Erleichterungen rechtfertigen, fallen aber weniger stark ins Gewicht als das…BaubewilligungBGer 1C_297/2009 · 18.01.2010AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.BGer 1A.73/1999 · 07.06.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner:innen und dem traditionellen Frühgeläut einer Kirche ist die örtliche Tradition und Akzeptanz massgeblich, sofern keine schädlichen oder lästigen Immissionen vorliegen. Eine Einschränkung der Betriebszeit auf 06.00 Uhr ist verhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.