Art. 16 Abs. 1 und 2 EntG
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VGer SG B 2023/207 · 18.06.2024AbgewiesenDie Enteignungsentschädigung für einen dauernd abzutretenden Randstreifen eines Grundstücks ist nach dem vollen Marktwert zu bemessen, wenn die Abtretung die bauliche Nutzung des Restgrundstücks beeinträchtigt. Ein Abzug für Vorgartenland ist nicht gerechtfertigt, wenn die Randfläche bereits vor der Enteignung nur eingeschränkt…EnteignungVGer SG B 2017/17 · 28.06.2018AbgewiesenDie Umnutzung eines Gebäudes in der Landwirtschaftszone zu einem Asylzentrum führt nicht automatisch zu übermässigen Immissionen im Sinne von Art. 684 ZGB, selbst wenn subjektive Beeinträchtigungen geltend gemacht werden. Eine Enteignungsentschädigung setzt voraus, dass die Immissionen objektiv übermässig sind und ein schwerer,…EnteignungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.